© Gabriele Leikauf - Bruderschaft St. Pankraz 2024
Über die Bruderschaft
Offizielle Errichtung
„Anlässlich des 300. Jahrestages der Kirchweihe wurde am 16. September 2007
die Gründung der St. Pankraz-Bruderschaft an der Wallfahrtskirche St. Pankraz
in Schlössl bekannt gegeben.
Aufgrund der im kanonischen Recht festgelegten Zuständigkeit (can. 312 § 1,
3°) errichte ich mit Rechtswirksamkeit vom 2. Februar 2008, dem Fest der
Darstellung des Herrn, die
Bruderschaft St. Pankraz
(Fraternitas Sancti Pancratii [FStP]
an der Wallfahrtskirche St. Pankraz in Schlössl
in der Pfarre Nußdorf am Haunsberg
Gemäß can. 313 CIC wird dieser öffentliche Verein damit auch als kirchlich
juristische Person begründet und erhält damit den Sendungsauftrag für die
Ziele, die er im Namen der Kirche verwirklichen will und die in seinem Statut
festgelegt sind.
Möge dem Verein auf die Fürbitte des heiligen Pankratius ein fruchtbringendes
und segensreiches Wirken beschieden sein.
Erzb. Ordinariat, 28. Jänner 2008“
Auszug aus den Statuten der Bruderschaft
Sie bauen auf der Tradition der rund 1000-jährigen Verehrung des heiligen
Pankraz an diesem Ort auf.
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Das Bruderschaftsjahr beginnt mit dem auf das Patrozinium des hl. Pankraz
(12. Mai) folgenden Sonntag (Bruderschaftssonntag) und endet jeweils am
Vorabend dieses Bruderschaftssonntages.
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Der Zweck der Bruderschaft wird erreicht durch die Verehrung des hl.
Pankraz, die Förderung und Mithilfe bei der Erhaltung der Wallfahrtskirche
St. Pankraz, die Mithilfe bei den mit dieser Wallfahrtskirche verbundenen
Gottesdiensten, Wallfahrten und kulturellen Veranstaltungen; die private
und gemeinschaftliche Anbetung und Verehrung der Eucharistie; die
Vertiefung des religiösen Stellenwertes in der persönlichen Lebens- und
Arbeitswelt, die Umsetzung des Apostolates und caritativer Diakonie sowie
die Bildung einer im Gebet und liturgischen Feiern verbundenen geistig-
religiösen Gemeinschaft.
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Die Aufgaben und Tätigkeiten der Bruderschaftsmitglieder erstrecken sich
auf die Unterstützung Not leidender Kinder, Jugendlicher und Kranker
sowie den Einsatz für die Verwirklichung der Menschenrechte in
christlichem Wertebewusstsein in Anlehnung an die Patronate des hl.
Pankraz. Weiter die Förderung und Unterstützung der Wallfahrten sowie,
nach Möglichkeit, die Betreuung der Pilger zur Wallfahrtskirche St. Pankraz
in allen Wallfahrtsangelegenheiten. Die gemeinschaftliche Teilnahme an der
Eucharistiefeier am Bruderschaftssonntag als sichtbares Zeugnis des
Glaubens an die reale Gegenwart Christi im Sakrament der Eucharistie, die
Teilnahme an eucharistischen Prozessionen in der Pfarrgemeinde Nußdorf,
das Gebet miteinander und füreinander, insbesondere am Patrozinium des
heiligen Pankraz. Die jährliche Stiftung von Messstipendien für die
verstorbenen und lebenden Mitglieder der Bruderschaft sowie aller
Wohltäter der Wallfahrtskirche St. Pankraz, insbesondere am Fest des hl.
Pankraz und am Weihetag der Kirche am 18. September. Die Mitwirkung
bei Gottesdiensten in der Wallfahrtskirche St. Pankraz. Nach Möglichkeit die
Unterstützung der Pfarre Nußdorf bei der Erhaltung der Wallfahrtskirche St.
Pankraz. Schutz der zum Inventar der Wallfahrtskirche St. Pankraz
gehörenden Kunstwerke. Vorbereitung und Durchführung kultureller
Veranstaltungen in der Wallfahrtskirche sowie am zugehörigen Areal.
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Die Bruderschaft besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern
sowie Ehrenmitgliedern. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet
der Vorstand auf schriftlichen Antrag der Bewerber. Der Eintritt in die
Bruderschaft steht allen Frauen und Männern offen, die die
Aufnahmekriterien erfüllen. Die Bewerber müssen ihr Leben nach
christlicher Wertehaltung ausrichten und sich zu Zweck und Aufgaben der
Bruderschaft bekennen. Es darf niemand in die Bruderschaft aufgenommen
werden, der aus der katholischen Kirche ausgetreten oder von der
kirchlichen Gemeinschaft abgefallen ist oder mit der Verhängung bzw. der
Feststellung der Exkommunikation bestraft ist. Die Aufnahme der
ordentlichen Mitglieder erfolgt in öffentlicher und feierlicher Form während
des Gottesdienstes am Bruderschaftssonntag. Zum äußeren Zeichen ihrer
Zugehörigkeit zur St. Pankraz-Bruderschaft tragen die Mitglieder bei
Gottesdiensten, Prozessionen, Zusammenkünften und anderen öffentlichen
Auftritten (einen einfachen violetten Umhang) ein weißes Hemd oder eine
weiße Bluse, auf dem an der linken Kragenseite (Brustseite) die Initialen
der St. Pankraz-Bruderschaft FStP in Gelb eingestickt sind.
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Als Bruderschaftskaplan wird vom Erzbischof von Salzburg ein Priester
ernannt, der nicht Mitglied der Bruderschaft sein muss. Dem
Bruderschaftskaplan obliegt als geistlichem Leiter die seelsorgliche Leitung
und spirituelle Bildung der Mitglieder der Bruderschaft.