Bruderschaft St. Pankraz
© Gabriele Leikauf - Bruderschaft St. Pankraz 2024

Über die Bruderschaft

Offizielle Errichtung

„Anlässlich des 300. Jahrestages der Kirchweihe wurde am 16. September 2007 die Gründung der St. Pankraz-Bruderschaft an der Wallfahrtskirche St. Pankraz in Schlössl bekannt gegeben. Aufgrund der im kanonischen Recht festgelegten Zuständigkeit (can. 312 § 1, 3°) errichte ich mit Rechtswirksamkeit vom 2. Februar 2008, dem Fest der Darstellung des Herrn, die

Bruderschaft St. Pankraz

(Fraternitas Sancti Pancratii [FStP]

an der Wallfahrtskirche St. Pankraz in Schlössl

in der Pfarre Nußdorf am Haunsberg

Gemäß can. 313 CIC wird dieser öffentliche Verein damit auch als kirchlich

juristische Person begründet und erhält damit den Sendungsauftrag für die

Ziele, die er im Namen der Kirche verwirklichen will und die in seinem Statut

festgelegt sind.

Möge dem Verein auf die Fürbitte des heiligen Pankratius ein fruchtbringendes und segensreiches Wirken beschieden sein. Erzb. Ordinariat, 28. Jänner 2008“

Auszug aus den Statuten der Bruderschaft

Sie bauen auf der Tradition der rund 1000-jährigen Verehrung des heiligen Pankraz an diesem Ort auf. Das Bruderschaftsjahr beginnt mit dem auf das Patrozinium des hl. Pankraz (12. Mai) folgenden Sonntag (Bruderschaftssonntag) und endet jeweils am Vorabend dieses Bruderschaftssonntages. Der Zweck der Bruderschaft wird erreicht durch die Verehrung des hl. Pankraz, die Förderung und Mithilfe bei der Erhaltung der Wallfahrtskirche St. Pankraz, die Mithilfe bei den mit dieser Wallfahrtskirche verbundenen Gottesdiensten, Wallfahrten und kulturellen Veranstaltungen; die private und gemeinschaftliche Anbetung und Verehrung der Eucharistie; die Vertiefung des religiösen Stellenwertes in der persönlichen Lebens- und Arbeitswelt, die Umsetzung des Apostolates und caritativer Diakonie sowie die Bildung einer im Gebet und liturgischen Feiern verbundenen geistig- religiösen Gemeinschaft. Die Aufgaben und Tätigkeiten der Bruderschaftsmitglieder erstrecken sich auf die Unterstützung Not leidender Kinder, Jugendlicher und Kranker sowie den Einsatz für die Verwirklichung der Menschenrechte in christlichem Wertebewusstsein in Anlehnung an die Patronate des hl. Pankraz. Weiter die Förderung und Unterstützung der Wallfahrten sowie, nach Möglichkeit, die Betreuung der Pilger zur Wallfahrtskirche St. Pankraz in allen Wallfahrtsangelegenheiten. Die gemeinschaftliche Teilnahme an der Eucharistiefeier am Bruderschaftssonntag als sichtbares Zeugnis des Glaubens an die reale Gegenwart Christi im Sakrament der Eucharistie, die Teilnahme an eucharistischen Prozessionen in der Pfarrgemeinde Nußdorf, das Gebet miteinander und füreinander, insbesondere am Patrozinium des heiligen Pankraz. Die jährliche Stiftung von Messstipendien für die verstorbenen und lebenden Mitglieder der Bruderschaft sowie aller Wohltäter der Wallfahrtskirche St. Pankraz, insbesondere am Fest des hl. Pankraz und am Weihetag der Kirche am 18. September. Die Mitwirkung bei Gottesdiensten in der Wallfahrtskirche St. Pankraz. Nach Möglichkeit die Unterstützung der Pfarre Nußdorf bei der Erhaltung der Wallfahrtskirche St. Pankraz. Schutz der zum Inventar der Wallfahrtskirche St. Pankraz gehörenden Kunstwerke. Vorbereitung und Durchführung kultureller Veranstaltungen in der Wallfahrtskirche sowie am zugehörigen Areal. Die Bruderschaft besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag der Bewerber. Der Eintritt in die Bruderschaft steht allen Frauen und Männern offen, die die Aufnahmekriterien erfüllen. Die Bewerber müssen ihr Leben nach christlicher Wertehaltung ausrichten und sich zu Zweck und Aufgaben der Bruderschaft bekennen. Es darf niemand in die Bruderschaft aufgenommen werden, der aus der katholischen Kirche ausgetreten oder von der kirchlichen Gemeinschaft abgefallen ist oder mit der Verhängung bzw. der Feststellung der Exkommunikation bestraft ist. Die Aufnahme der ordentlichen Mitglieder erfolgt in öffentlicher und feierlicher Form während des Gottesdienstes am Bruderschaftssonntag. Zum äußeren Zeichen ihrer Zugehörigkeit zur St. Pankraz-Bruderschaft tragen die Mitglieder bei Gottesdiensten, Prozessionen, Zusammenkünften und anderen öffentlichen Auftritten (einen einfachen violetten Umhang) ein weißes Hemd oder eine weiße Bluse, auf dem an der linken Kragenseite (Brustseite) die Initialen der St. Pankraz-Bruderschaft FStP in Gelb eingestickt sind. Als Bruderschaftskaplan wird vom Erzbischof von Salzburg ein Priester ernannt, der nicht Mitglied der Bruderschaft sein muss. Dem Bruderschaftskaplan obliegt als geistlichem Leiter die seelsorgliche Leitung und spirituelle Bildung der Mitglieder der Bruderschaft.
Bruderschaft St. Pankraz